Der Energieausweis
Der Energieausweis für Wohngebäude ist ab sofort bei uns erhältlich.
Mit der Einführung der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2007 ab dem 1.10.2007 wird erstmalig ein Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt.
Dieser macht es erstmals möglich, Gebäude bezüglich ihres Energiebedarfs bzw. ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen.
Der Energieausweis kann auf der Grundlage des berechneten Energiebedarf oder auch nach dem erfassten Energieverbrauch ausgestellt werden.
Jeder nach EnEV ausgestellte Energieausweis muss einen bestimmten Inhalt und eine vorgegebene Form haben und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wer braucht einen Energieausweis?
Wird ein Gebäude errichtet, ist dem Eigentümer ein Energieausweis nach dem Energiebedarf auszustellen.
Soll ein Gebäude verkauft (sinngemäß auch bei Vermietung, Verpachtung, Leasing) werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis zugänglich zu machen. Der Energieausweis bezieht sich auf das Gebäude.
Für Gebäude > 1000 Quadratmeter Nutzfläche, die von einer großen Anzahl von Menschen häufig aufgesucht werden, hat der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Ã-ffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Ab wann braucht man welchen Energieausweis?
Ab dem 1. Juli 2008:
Ausweispflicht für Wohngebäude, die bis 31.Dezember 1965 fertig gestellt worden sind; freie Wahl zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis.
Ab dem 1. Oktober 2008:
Ausweispflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977; ausschließlich Energiebedarfsausweis.
Ab dem 1. Januar 2009:
Ausweispflicht für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, die ab 1. Januar 1966 fertig gestellt worden sind; freie Wahl zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis.
Ab dem 1. Juli 2009:
Ausweispflicht für Nichtwohngebäude, freie Wahl zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis.