Das Marktanreizprogramm (MAP)

Foto: © herreneck - Fotolia.com

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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt.

Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.


Achtung: Ab 15. August 2012 sind neue Fördersätze in Kraft

Diese neuen Fördersätze gelten für ab dem 15. August 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken.

Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen nur dann die nachstehend genannten Fördergelder, wenn ihr Gebäude bereits über ein Heizsystem verfügte (Gebäudebestand). In Neubauten werden die vorgenannten Anlagen nicht mehr gefördert.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche mit Ausnahme von Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung sowie Pelletöfen mit Wassertasche und besonders emissionsarme Scheitholz-Vergaserkessel
  • effizienten Wärmepumpen.

Außerdem förderfähig sind besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:

  • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
  • besonders effiziente Wärmepumpen.



Neben den eben beschriebenen Förderungen gibt es ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Eine Übersicht über die Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar können Sie hier als PDF-Datei downloaden

Eine Übersicht über die Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse können Sie hier als PDF-Datei downloaden

Eine Übersicht über die Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Wärmepumpen können Sie hier als PDF-Datei downloaden

Welche Förderungen Sie für die von Ihnen geplanten Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten können, sagen wir Ihnen gerne.

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